Termine / Ausschreibungen
Im Folgenden finden Sie alle Informationen über Schießtermine, die Wettkampfausschreibungen sowie Hinweise zu den genutzten Schießständen.
Die Ergebnisse, der Wettkämpfe können Sie nur im internen Bereich einsehen. Loggen Sie dafür rechts im grünen Kasten mit der Mitgliedsnummer ein.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Obmann für das jagdliche Schießen der KJS Essen e.V.
Hartmut Krema
Emmericher Str. 64 A
46147 Oberhausen
Telefon: 02 08 / 68 86 74
E-Mail: hartmut.krema@arcor.de
Schießstände
Schießstand Duisburg
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Schießstandnutzung
Die Nutzung der o.a. Schießstände ist während der veröffentlichten Schießtermine für die Mitglieder der KJS Essen kostenfrei. Dem jeweiligen Schießleiter / der Standaufsicht sind der gültige Jagdschein oder ein entsprechender Versicherungsnachweis und die Mitgliedskarte vorzulegen. Lediglich die Wurfscheibenkosten in Höhe von 4,00 € pro Durchgang sind vom jeweiligen Schützen selbst zu tragen.
Die folgenden Ausschreibungen und Ergebnislisten der Schießwettkämpfe werden in einem neuen Browserfenster als PDF-Datei angezeigt.
SCHIEßTERMINE
Schiesstermine 2013 Hattingen / Freudenberg
öffnen Sie als PDF-Datei hier ...
SCHIESSAUSSCHREIBUNGEN
o KJS-Pokal 2013 Büchse und Flinte wird nach Klärung des Schießstandes ausgeschrieben
o KW-Pokal 2012/13 in Hattingen
Die Ergenbislisten werden Ihnen nach Einloggen mit der Mitgliedsnummer angezeigt.
HINWEISE
AKTUELLES:
Aufgrund der geänderten Schießstandordnung zum 01.01.2010 wird auf Folgendes hingewiesen:
Außerhalb der Schießstätte:
Liegen Parkplätze außerhalb der Schießstätte, sind beim Transport aller Waffen zum eigentlichen Schießstand die einschlägigen Bestimmungen des Waffenrechts bzgl. „nicht zugriffsbereit im verschlossenen Behältnis“ zu beachten.
Dies gilt für den Schießstand in Duisburg!
Innerhalb der Schießstätte:
Auf Schießstätten (d.h.: der Parkplatz gehört zur Schießstätte) sind bis zu zwei Langwaffen am Fahrzeug aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und geöffnet und entladen zu tragen. Bei mehr als zwei Langwaffen gilt weiterhin: Verbleib „nicht zugriffsbereit im verschlossenen Behältnis“ bis im Schießstand.
Dies gilt für den Schießstand in Freudenberg!
Kurzwaffen sind ausnahmslos verpackt (Futteral oder Koffer) zu transportieren und dürfen erst auf den Schützenständen des Kurzwaffenstandes den Transportbehältnissen entnommen werden.
Kontrollschießen während der Jägerausbildung
Das Kontrollschießen während der Jägerausbildung ist auf besondere, nicht vorhersehbare Ausnahmefälle zu beschränken. Aus rechtlichen Gründen muss für diese Tätigkeit eine Aufsicht (Jägerausbilder) gestellt werden, was eine Unterbrechung des Ausbildungsbetriebs bedingt. Ein Kontrollschießen ohne Aufsicht ist auch für die der KJS gemeldeten „verantwortlichen Aufsichtspersonen“ nur dann zulässig, wenn sie sich alleine auf dem Schießstand - nicht Schützenstand - befinden. Diese Voraussetzung ist zu den Zeiten der Jägerausbildung nicht gegeben.
Für das Schießen unserer Mitglieder steht in jedem Monat der Jägerausbildung ein gesonderter Schießtermin zur Verfügung. Es wird um Verständnis und Beachtung gebeten.
Gültiger Jagdschein / Langwaffenmunition
„Jäger bedürfen für den Besitz von Munition für Langwaffen keiner Erlaubnis“ (§ 13 Abs. 5 WaffG). § 13 Abs. 1 WaffG definiert „Jäger“ als „Inhaber eines gültigen Jagdscheines“.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Besitz von Jagdmunition für Langwaffen ohne gültigen Jagdschein ein Verstoß gegen das Waffengesetz mit den entsprechenden Ahndungsmöglichkeiten darstellt.
Transport von Jagdwaffen zum Schießstand
Mit Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008 sind Jagdwaffen - außerhalb der Jagdausübung - „nicht schussbereit“ (= entladen) und „nicht zugriffsbereit“ (= in einem verschlossenen Behältnis) zu befördern (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Transport von Jagdwaffen zum Schießstand in einem „verschlossenen Behältnis“ zu geschehen hat. Der verschlossene Kofferraum, in den vom Innenraum nicht zugegriffen werden kann, erfüllt diese Bedingung.

