Termine / Ausschreibungen

Im Folgenden finden Sie alle Informationen über Schießtermine, die Wettkampfausschreibungen sowie Hinweise zu den genutzten Schießständen.
Die Ergebnisse, der Wettkämpfe können Sie nur im internen Bereich einsehen. Loggen Sie dafür rechts im grünen Kasten mit der Mitgliedsnummer ein.

ALLGEMEINE  INFORMATIONEN

Obmann für das jagdliche Schießen der KJS Essen e.V.

Hartmut Krema
Emmericher Str. 64 A
46147 Oberhausen

Telefon:  02 08 / 68 86 74
E-Mail:    hartmut.krema@arcor.de

Schießstände

 Schießstand Duisburg

Düsseldorfer Str. 311 a
47053 Duisburg

Tel.: 0203 / 61810

Schießdisziplinen:

Büchse:     max. E0: 7000 Joule
Kipphase:  max. 3,5 mm Schrotstärke
Kurzwaffe: max. E0: 1500 Joule

 

 

 

 

 

Schießstand Freudenberg
Freudenbergstraße 240
46284 Dorsten

Tel.: 02362 / 64128

Schießdisziplinen:

Büchse:    max. E0: 7000 Joule
Kipphase: max. 3,0 mm Schrotstärke
Kurzwaffe: nur nach Einzelabsprache

Trap:       max. 2,4 mm Schrotstärke
Skeet:     max. 2,0 mm Schrotstärke
Rollhase: max. 2,4 mm Schrotstärke

(Wurfscheibenkosten sind vor Ort zu entrichten.)

ACHTUNG:
Keine Waffen im Futteral auf dem Schießstand!

Schießstandnutzung

Die Nutzung der o.a. Schießstände ist während der veröffentlichten Schießtermine für die Mitglieder der KJS Essen kostenfrei. Dem jeweiligen Schießleiter / der Standaufsicht sind der gültige Jagdschein oder ein entsprechender Versicherungsnachweis und die Mitgliedskarte vorzulegen. Lediglich die Wurfscheibenkosten in Höhe von 4,00 € pro Durchgang sind vom jeweiligen Schützen selbst zu tragen.

Die folgenden Ausschreibungen und Ergebnislisten der Schießwettkämpfe werden in einem neuen Browserfenster als PDF-Datei angezeigt.

SCHIEßTERMINE  

Schiesstermine 2013 Hattingen / Freudenberg

öffnen Sie als PDF-Datei       hier ...      

 

SCHIESSAUSSCHREIBUNGEN

  o HR-Pokal 2013

  o KJS-Pokal 2013 Büchse und Flinte wird nach Klärung des Schießstandes ausgeschrieben

  o KW-Pokal 2012/13  in Hattingen

Die Ergenbislisten werden Ihnen nach Einloggen mit der Mitgliedsnummer angezeigt.

HINWEISE

AKTUELLES:

Aufgrund der geänderten Schießstandordnung zum 01.01.2010 wird auf Folgendes hingewiesen:

Außerhalb der Schießstätte:

Liegen Parkplätze außerhalb der Schießstätte, sind beim Transport aller Waffen zum eigentlichen Schießstand die einschlägigen Bestimmungen des Waffenrechts bzgl. „nicht zugriffsbereit im verschlossenen Behältnis“ zu beachten.
Dies gilt für den Schießstand in Duisburg!

Innerhalb der Schießstätte:

Auf Schießstätten (d.h.: der Parkplatz gehört zur Schießstätte) sind bis zu zwei Langwaffen am Fahrzeug aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und geöffnet und entladen zu tragen. Bei mehr als zwei Langwaffen gilt weiterhin: Verbleib „nicht zugriffsbereit im verschlossenen Behältnis“ bis im Schießstand.
Dies gilt für den Schießstand in Freudenberg!

Kurzwaffen sind ausnahmslos verpackt (Futteral oder Koffer) zu transportieren und dürfen erst auf den Schützenständen des Kurzwaffenstandes den Transportbehältnissen entnommen werden.

Kontrollschießen während der Jägerausbildung

Das Kontrollschießen während der Jägerausbildung ist auf  besondere, nicht vorhersehbare Ausnahmefälle zu beschränken. Aus rechtlichen Gründen muss für diese Tätigkeit eine Aufsicht (Jägerausbilder) gestellt werden, was eine Unterbrechung des Ausbildungsbetriebs bedingt. Ein Kontrollschießen ohne Aufsicht ist auch für die der KJS gemeldeten „verantwortlichen Aufsichtspersonen“ nur dann zulässig, wenn sie sich alleine auf dem Schießstand - nicht Schützenstand - befinden. Diese Voraussetzung ist zu den Zeiten der Jägerausbildung nicht gegeben.

Für das Schießen unserer Mitglieder steht in jedem Monat der Jägerausbildung ein gesonderter Schießtermin zur Verfügung. Es wird um Verständnis und Beachtung gebeten. 

Gültiger Jagdschein / Langwaffenmunition

„Jäger bedürfen für den Besitz von Munition für Langwaffen keiner Erlaubnis“ (§ 13 Abs. 5 WaffG). § 13 Abs. 1 WaffG definiert „Jäger“ als „Inhaber eines gültigen Jagdscheines“. 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Besitz von Jagdmunition für Langwaffen ohne gültigen Jagdschein ein Verstoß gegen das Waffengesetz mit den entsprechenden Ahndungsmöglichkeiten darstellt. 

Transport von Jagdwaffen zum Schießstand 

Mit Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008 sind Jagdwaffen - außerhalb der Jagdausübung - „nicht schussbereit“ (= entladen) und „nicht zugriffsbereit“ (= in einem verschlossenen Behältnis) zu befördern (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Transport von Jagdwaffen zum Schießstand in einem „verschlossenen Behältnis“ zu geschehen hat. Der verschlossene Kofferraum, in den vom Innenraum nicht zugegriffen werden kann, erfüllt diese Bedingung.

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RWJ-Ausgabe 03/2011