Brauchbarkeitsprüfung

Alle KJS und JGHV-Vereine, die im Herbst jeden Jahres Brauchbarkeitsprüfungen durchführen wollen, werden gebeten, die Termine rechtzeitig im RWJ auszuschreiben und zusätzlich beim LJV NRW anzumelden (§ 4 (1) der BPO NRW). Ausschreibung/Anmeldung sind u.a. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen aus der Jagdabgabe. 

       

Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung NRW

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Musterzeugnisse

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Richtereinsatz bei Brauchbarkeits-/Zusatzprüfungen NRW

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Termine Brauchbarkeitsprüfung 2013

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RWJ-Ausgabe 03/2011