Jagdzeiten im Juni

Im ganzen Monat Juni:
Rotwild: Schmalspießer und Schmaltiere
Rehböcke
Ab 16 Juni:
Füchse
Ganzjährig darf die Jagd ausgeübt werden auf:
Frischlinge (noch nicht einjährige Stücke)
Jungkaninchen
Jungfüchse
Jungwaschbären
Jungmarderhunde
Beachte:
Die Baujagd auf Füchse ist nach § 19Abs. 1 a LJG NRW in der Zeit vom 1. März bis 15. Juni verboten.
Fasane und Stockenten dürfen in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Januar nicht ausgesetztz werden. (Das Verbot golt nicht für Fasanen, die aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirks stammen und aufgezogen worden sind).
Ringeltauben:
Örtliche Schonzeitaufhebung zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden entsprechend der Allgemeinverfügungen durch die Obere Jagdbehörde.